Es ist geschafft und ich habe die beiden Anerkennungen von ASCA und EMR erlangt. Per sofort ist es möglich meine Ernährungsberatungen über die Komplementärmedizin (Zusatzversicherung) bei der Krankenkasse einzureichen. Ich stelle mit jeder Rechnung standardmässig ein Rückforderungsbeleg für die Krankenkasse aus. Wenn Sie Fragen haben oder unsicher sind, ob Sie von der Krankenkasse eine Rückvergütung bekommen, kann ich Ihnen gerne behilflich sein.

Wollten Sie schon immer eine Ernährungsberatung in Anspruch nehmen oder es würde Sie interessieren, ob Ihr aktueller Ernährungsstil einer gesunden und ausgewogenen Ernährung entspricht? Dann zögern Sie nicht und melden Sie sich. Ich freue mich auf Sie.